Die Schloss Wachenheim AG ist bemüht, die Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite outlet.schloss-wachenheim.shop.
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar.
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen der BITV-RP entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).
Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.
Vereinzelte PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
Download-Dateien werden teilweise in proprietären Formaten (z. B. Word, Excel) angeboten, da eine alternative Bereitstellung nicht immer möglich ist.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Der Aufwand, sämtliche eingebundene Dokumente aus unterschiedlichen Quellen barrierefrei zu überarbeiten, steht derzeit in keinem Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für die Nutzerinnen und Nutzer.
Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Diese Erklärung wurde am 21.05.2025 erstellt.
Sie beruht auf einer Kombination aus manueller Prüfung und automatisierten Tests, bei der folgende Prinzipien überprüft wurden:
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Barriere melden: info@schloss-wachenheim.de
Ansprechperson: Bettina Stracke
Durchsetzungsverfahren
Zentrale Zuständigkeit der Marktüberwachung